Arbeite mit uns! Der saisonale Naturschutzdienst
Jedes Jahr arbeiten in einigen Südtiroler Naturparks von Juli bis September bzw. in einigen Naturparks sogar von April bis November Personen für den saisonalen Naturschutzdienst. Die Dauer des Dienstes beträgt von drei bis zu sieben Monaten.
Gerade während der Hochsaison ist ein konstanter Informations- und Sensibilisierungsdienst unmittelbar vor Ort, also in den Naturparks selbst, wichtig. Er trägt wesentlich zur Naturpark- und Umweltbildung bei.
Die saisonalen Naturparkbediensteten arbeiten vorrangig in den Naturparkhäusern aber auch an den Hauptzugängen des Naturparks. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Besucherinnen und Besucher, auf die Ziele des Schutzgebietes aufmerksam zu machen. Sie sollen zu mehr Verständnis für Natur und Umwelt anregen. Dabei beantworten sie Fragen im Zusammenhang mit dem Naturpark, informieren über Besonderheiten und sensibilisieren für ein naturverträgliches Verhalten.
Der Termin für die Anmeldung ist abgelaufen.
Die mündliche Prüfung findet am Dienstag, 10.03.2026 im Sitz des Amtes für Natur in Bozen, Rittnerstraße Nr. 4 (Sitzungssaal Parterre) statt. Hier geht es zum Einladungsschreiben.
Die Einladung zur telematischen Prüfung kann hier heruntergeladen werden.
Für die Vorbereitung auf das Prüfungsgespräch gibt es eine Hilfestellung.
Die Ergebnisse der Prüfung werden ausschließlich auf dieser Homepage veröffentlicht.
Nach bestandener Prüfung ist die Teilnahme an den vom Amt für Natur organisierten Ausbildungskursen Voraussetzung für die Aufnahme in den Dienst. Die Kurse finden voraussichtlich vom 31.03.-2.04.26 und 07.04.-09.04.26 in Präsenz und am 04.06.2026 online statt. Verpflichtend ist auch ein Arbeitssicherheitskurs.
1. Aufgabe: Besucherinnen und Besucher informieren
bei Informations- und Bildungsarbeit mitwirken, in Besuchereinrichtungen und vor Ort beraten:
- stellvertretende Führung des Naturparkhauses;
- Betreuung von Infopoints;
- Mitarbeit bei Veranstaltungen;
- Ausarbeitung von Vermittlungskonzepten für Schulführungen bzw. Führungen von Gruppen;
- eigenständige Planung und Durchführung von Führungen im Naturparkhaus und im Schutzgebiet in deutscher und italienischer Sprache;
- Erarbeitung von Texten und Dokumenten für didaktische Materialien;
- Mitwirkung und Beratung bei der Öffentlichkeitsarbeit;
- Mitwirkung bei der Erstellung von Informationsmaterial;
- Verteilen von Informationsmaterial;
- Mithilfe bei der Erstellung von Pressetexten;
- Aktualisierung digitaler Informationsmedien (z.B. Homepage, Facebook, Instagram)
2. Aufgabe: Die Akzeptanz und Unterstützung durch die lokale Bevölkerung und Nutzer fördern
als Ansprechpartner dienen in naturschutz- und schutzgebietsrelevanten Fragen:
- die Schutzgebietsverordnung erklären;
- Informationen über die Schutzgebietsziele erteilen;
- zu aktiver Mitarbeit im Naturschutz anregen;
- Naturbeobachtungen seitens der Einheimischen/Nutzer registrieren;
- den Informationsfluss zwischen Einheimischen und Behörde steigern;
3. Aufgabe: Erhaltung und Pflege des Schutzgebietes
durch Kontrollgänge in Schutzgebieten
- Besucher und Besucherinnen zu einem angemessenen Verhalten im Park anregen (z.B. Sammelverbote, Campen verboten, Wege nicht verlassen);
- Wanderwege auf Sicherheit, Sauberkeit und Funktionsfähigkeit hin überprüfen;
- Kontrolle von Lehrwegen und Infopoints;
- Beschilderungsmängel melden;
- bei Forschungsprojekten mitarbeiten (z.B. Datenerhebung für wissenschaftliche Studien);
- bei Erfassungen mitarbeiten (Besucherzählung, -befragung, Verkehrszählung)
Zum saisonalen Naturschutzdienst können sich Interessierte bewerben, die naturkundliche Kenntnisse und Wissen zum Natur- und Landschaftsschutz in Südtirol haben. Sie sollten über pädagogisches Talent verfügen und kontaktfreudig sein.
Zugangsvoraussetzungen:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis B1 (ex C).
Achtung: deutsch, italienisch bzw. deutsch, italienisch, ladinisch. - Mindestvoraussetzung:
- Mittelschulabschluss und Abschlusszeugnis der zweiten Klasse einer land- oder forstwirtschaftlichen Oberschule oder
- Abschlusszeugnis einer mindestens zweijährigen land- oder forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder
- Berufsfachschule oder Lehrabschlusszeugnis eines Gärtners oder Floristen. - Falls keine Bewerbungen eingereicht, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, können auch Bewerbungen von Personen mit nachfolgender Ausbildung berücksichtigt werden.
- abgeschlossene Lehre mit Gesellenbrief oder
- mindestens zweijähriger Besuch einer Oberschule
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt über den entsprechenden Online-Dienst mit System für die Digitale Identität (SPID), Elektronischer Personalausweis (CIE), Bürgerkarte.
Wer keinen digitalen Zugang besitzt, kann mit dem unten beigefügten Gesuchformular ansuchen.
Anlagen zum Gesuch:
- aktueller Lebenslauf, unterschrieben und nicht älter als 6 Monate
- Bescheinigung über die Zugehörigkeit zu einer oder Angliederung an eine der drei Sprachgruppen (deutsch, italienisch, ladinisch) in verschlossenem Kuvert
(nicht älter als 6 Monate und in Originalausfertigung, bei sonstigem Ausschluss!) - Erfolgte die Ausbildung im Ausland, bedarf es der entsprechenden Anerkennung in Italien. Dies gilt für den Abschluss einer Lehre mit Gesellenbrief, den zweijährigen Besuch einer Oberschule oder den Matura-Abschluss im Ausland.
Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, müssen sich einem mündlichen Prüfungsgespräch in Anwesenheit unterziehen. Die Uhrzeiten werden ausschließlich auf dieser Internetseite veröffentlicht.
Weitere Informationen und Formulare:
Letzte Aktualisierung: 06/03/2026